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Samstag, 11 März 2006

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Ruperti Computer GbR


Stand: Januar 2005

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Ruperti Computer GbR erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote von Ruperti Computer GbR sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§ 2a WIDERRUFSBELEHRUNG GEMÄSS FERNABGABEGESETZ  §355 BGB

1. VERTRÄGE FÜR WARENLIEFERUNGEN, DIE AUSSCHLIESSLICH UNTER VERWENDUNG VON FERNKOMMUNIKATIONSMITTELN WIE TELEFON, INTERNET, E-MAIL UND DERGLEICHEN GE- SCHLOSSEN WERDEN, KÖNNEN INNERHALB VON ZWEI WOCHEN OHNE ANGABE VON GRÜN- DEN SCHRIFTLICH ODER DURCH RÜCKSENDUNG DER GELIFERTEN WARE WIDERRUFEN WERDEN.
2. DIE FRIST BEGINNT FRÜHESTENS MIT ERHALT DIESER BELEHRUNG. ZUR FRISTWAHRUNG GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG DES WIDERRUFS ODER DER WARE. DER WIDERRUF IST ZU RICHTEN AN:

Ruperti Computer GbR
Münchener Str. 9 a
83395 Freilassing
FAX: 08654-66686
E-Mail:

3. KANN DIE GELIEFERTE WARE NICHT, NUR TEILWEISE ODER IM VERSCHLECHTERTEN ZU- STAND ZURÜCKGESANDT WERDEN, IST VOM KUNDEN DAFÜR WERTERSATZ ZU LEISTEN. DIE WERTERSATZPFLICHT KANN INSOFERN VERMIEDEN WERDEN, WENN DIE WARE NACH IHRER BEGUTACHTUNG WEDER EINGEBAUT, NOCH IN GEBRAUCH GENOMMEN ODER IRGENDWIE BESCHÄDIGT WURDE UND VOLLSTÄNDIG, MIT ALLEM ZUBEHÖR UND UNVERSEHRTER ORIGINALPACKUNG AUF UNSERE GEFAHR ZU UNS ZURÜCKGESANDT WIRD.
4. DER KUNDE HAT DIE KOSTEN DER RÜCKSENDUNG ZU TRAGEN, WENN DIE GELIEFERTE WARE DER BESTELLUNG ENTSPRICHT UND DER WERT DER WARE 40,00 EURO NICHT ÜBERSTEIGT ODER WENN ZUM ZEITPUNKT DES WIDERRUFS WEDER EINE GEGENLEISTUNG NOCH EINE ZAHLUNG BZW. TEILZAHLUNG ERFOLGT IST. ANDERENFALLS IST DIE RÜCKSEN- DUNG KOSTENFREI.

§ 3 Preise

1. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich Ruperti Computer GbR an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 21 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Freilassing oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. deutschem Einfuhrhafen.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Ruperti Computer GbR steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Ruperti Computer GbR durch Zulieferanten und Hersteller.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die Ruperti Computer GbR die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von Ruperti Computer GbR zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilen der Aus- Ein-, oder Durchfuhrgeneh-migungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen), gleichgültig ob diese Ereignisse bei Orion Computer, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, berechtigen Orion Computer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag- soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragsverpflichtung sich im Verzug befindet.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich unter Anwendung von Ziffer 2 die Lieferfrist oder wird Ruperti Computer GbR von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Ruperti Computer GbR nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Sofern Ruperti Computer GbR die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von Orion Computer.
5. Ruperti Computer GbR ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

§ 5 Annahmeverzug

1. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist Ruperti Computer GbR berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Ruperti Computer GbR kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an Ruperti Computer GbR als Ersatz der entstehen den Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal l % des Kaufpreises, höchstens jedoch EUR 25,00 zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Orion Computer den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Ruperti Computer GbR die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Orion Computer ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Liefermenge

Mengendifferenzen müssen spätestens einen Tag nach Warenerhalt Ruperti Computer GbR schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

§ 7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person über geben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Ruperti Computer GbR verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transport- kosten durch Ruperti Computer GbR hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung

1. Ruperti Computer GbR gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 6 Monate. Im Übrigen gibt Ruperti Computer GbR die Herstellergarantie 1:1 an den Käufer weiter. Beträgt diese mehr als 2 Jahre, ist Ruperti Computer GbR berechtigt, ab dem 3. Jahr die entstandenen Kosten für die Geltendmachung der Garantie beim Hersteller dem Käufer in Rechnung zu stellen. Geht der Hersteller während der Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist in Konkurs, meldet Insolvenz an oder stellt aus anderen Gründen seine Tätigkeit ein, ist Ruperti Computer GbR nicht verpflichtet, eventuelle Garantieansprüche des Käufers zu befriedigen. Dasselbe gilt, wenn die Tätigkeit des Vorlieferanten erlischt und es keine Möglichkeit gibt, die Gewährleistung bzw. Garantie direkt beim Hersteller einzufordern.
2. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, wenn der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Der Austausch eines defekten Teiles gegen ein neues verlängert nicht die Gewährleistungsfrist.
3. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Kaufrechnung mit der das Gerät geliefert wurde, an Ruperti Computer GbR, Münchener Str. 9 A, 83395 Freilassing zur Reparatur einschickt bzw. angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei den zu reparierenden Geräten dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Auftreten eines Schadens oder bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Firma Ruperti Computer GbR übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.
5. Schlägt die Nachbesserung zum zweiten Mal nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütungen oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6. Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Fehler festgestellt werden konnte, wird die Firma Ruperti Computer GbR den Überprüfungsaufwand in Rechnung stellen.
7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien.
8. Gewährleistungsansprüche gegen Ruperti Computer GbR stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
9. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Ruperti Computer GbR vorliegt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Ruperti Computer GbR aus jedem Rechtsgrund gegen Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden Ruperti Computer GbR vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die Ruperti Computer GbR auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 2O% übersteigt.
2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Rupeti Computer GbR (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentumsrecht von Ruperti Computer GbR hingewiesen und diese unverzüglich benachrichtigt.
4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Ruperti Computer GbR berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

§ 10 Zahlung

1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung in bar, per Überweisung, per Nachnahme oder per Euroscheck zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder Post, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr auf Transportschaden versichert werden.
2. Ruperti Computer GbR ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3. Das Zahlungsziel für bereits erhaltene Ware beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist Ruperti Computer GbR berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 1% pro 30 Tage zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungsleistung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 11 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. §8 Ziff.7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges unsererseits Handeln vorliegt.

§ 13 Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§ 14 Datenschutz

Ruperti Computer GbR ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§ 15 Anwendbares Recht

1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Rupert Computer GbR und dem gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Freilassing ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist Freilassing Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.
2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

 
 
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